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Paragraph 52a UrhG läuft aus

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Bildungsklick.de berichtet über den auslaufenden Paragraph 52a UrhG:

Die letzten Wochen des Jahres rinnen den deutschen Bibliothekaren wie Sand durch die Finger. Zum 31. Dezember 2012 läuft eine Regelung des Urheberrechts aus, die nicht nur die Lern- und Lehrbedingungen an Hochschulen mitbestimmt. Sie regelt auch das Angebot der Bibliotheken. Sollte der Paragraph 52a UrhG bis dahin nicht verlängert werden, dann wird wissenschaftliches Arbeiten in wesentlichen Bereichen zum juristischen Problemfall – und das ist längst nicht die einzige Stelle, in der das Gesetz lückenhaft ist.

Auch in Inetbib (und anderswo) wurde die Angelegenheit schon thematisiert.


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